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Reptilien und Terrarien

Benötigen Halter von Terrarientieren eine Haftpflicht?

Tierfreunde, die einen Hund ihr Eigen nennen, wissen, dass Tiere versichert sein sollen. Jedes Tier kann Schaden anrichten, wenn es in unerwarteten Situationen unberechenbar und instinktiv handelt. Entsteht dadurch Schaden an Dritten, so haftet der Hundehalter dafür in vollem Umfang, deshalb ist eine Hundehaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung für Hundehalter. Das gilt auch für Pferdebesitzer, die meist vorsorglich eine Pferdehaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Für Tiere, die in Käfigen oder Terrarien leben, ist eine besondere Tierhaftpflichtversicherung vom Gesetzgeber hingegen nicht vorgeschrieben. Diese Haustiere sind meist in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Trotzdem möchten viele Besitzer von Terrarientieren eine gesonderte Tierhaftpflichtversicherung abschließen, um sich vor eventuellen Schadensersatzforderungen zu schützen. Auch Terrarientiere können aus dem Terrarium entwischen und – wenn es sich um giftige Schlangen handelt – einen größeren Feuerwehr- und Polizeieinsatz auslösen. Die Kosten dafür sind enorm und mit einer Tierhaftpflichtversicherung wäre der Besitzer eine große Sorge los. Doch in Deutschland ist es sehr schwierig, eine Tierversicherung für Reptilien zu finden, da keine eigenständige Versicherung dieser Art auf dem deutschen Markt vorhanden ist.

Es wird zwar immer wieder gesagt, dass Kleintiere in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert sind, doch sind exotische Tiere – und dazu gehören Echsen, Schlangen und Vogelspinnen nun einmal – davon ausgeschlossen. Viele Versicherungsunternehmen gehen derzeit dazu über, dass gegen einen Aufpreis auch diese Tiere in die private Haftpflichtversicherung einbezogen werden. Für Halter von Schlangen ist das sicherlich sinnvoll, denn diese Tiere haben schon des Öfteren einen größeren Polizei- bzw. Feuerwehreinsatz ausgelöst. Ob eine Haftpflicht bei kleineren Echsen oder Vogelspinnen notwendig ist, das bleibt dem Halter überlassen. Echsen lösen in der Regel keinen Großalarm aus und Vogelspinnen sind viel zu behäbig, um aus dem Terrarium auszubrechen. Fakt ist jedoch: Man schläft bedeutend ruhiger, wenn man seine Tiere versichert hat. Hunde und Nutztiere wie Pferde müssen eine Haftpflichtversicherung haben, Halter von anderen Tieren sind vom Gesetzgeber dazu nicht in die Pflicht genommen worden.

 

 

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